| ANERKENNUNG EINER BERUFSAUSBILDUNG |
Für die Anerkennung einer Berufsausbildung gibt es zwei Verfahren:
Die "homologación" des Abschlusses und die Anerkennung zum Zwecke der Berufsausübung ("reconocimiento"). Letzteres Verfahren empfiehlt sich, wenn der Beruf hier aufgeführt ist.
Erforderliche Unterlagen für die "homologación"
- Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular. Bitte geben Sie die familia profesional und die rama an, die Sie anerkennen lassen möchten (s. diese Liste);
- Bankbeleg für die Überweisung der Gebühr;
- Beglaubigte* Fotokopie des D.N.I., Personalausweises oder Passes;
- Beglaubigte* Fotokopie und beeidigte Übersetzung ins Spanische der folgenden Unterlagen:
- Abschluss der Berufsausbildung;
- Arbeitsvertrag oder Bescheinigung des Lehrbetriebs, aus dem die Aufgaben hervorgehen, die Sie während der Ausbildung übernommen haben;
- Berufsschulzeugnisse, aus denen die belegten Fächer, die Noten und die Dauer Ihrer Ausbildung hervorgehen;
- Lehrplan und Gesamtstundenzahl der belegten Fächer und die Zugangsvoraus-setzungen für die Ausbildung;
- Schulabschluss (Fachabitur-, Abiturzeugnis, Real-, Haupt- oder Gesamtschulabschluss oder das spanische Äquivalent)
* Folgende Behörden können Beglaubigungen vornehmen:
- Das Eingangsregister des spanischen Ministerio de Educación, Cultura y Deporte
- Delegaciones und Subdelegaciones der spanischen Regierung
- spanische Botschaften, Bildungsabteilungen und Konsulate
- spanische Notare.
Anerkennung zum Zwecke der Berufsausübung ("reconocimiento")
Bitte überprüfen Sie hier, ob es für Ihren Beruf ein "reconocimiento" gibt und welche Behörde dafür zuständig ist.