Anerkennung von Abschlüssen
 
ANERKENNUNG EINER BERUFSAUSBILDUNG
 

Für die Anerkennung einer Berufsausbildung gibt es zwei Verfahren:

Die "homologación" des Abschlusses und die Anerkennung zum Zwecke der Berufsausübung ("reconocimiento"). Letzteres Verfahren empfiehlt sich, wenn der Beruf hier aufgeführt ist.

Erforderliche Unterlagen für die "homologación"

* Folgende Behörden können Beglaubigungen vornehmen:

- Das Eingangsregister des spanischen Ministerio de Educación, Cultura y Deporte
- Delegaciones und Subdelegaciones der spanischen Regierung
- spanische Botschaften, Bildungsabteilungen und Konsulate
- spanische Notare.

Anerkennung zum Zwecke der Berufsausübung ("reconocimiento")

Bitte überprüfen Sie hier, ob es für Ihren Beruf ein "reconocimiento" gibt und welche Behörde dafür zuständig ist.