Anerkennung von Abschlüssen
 
ANERKENNUNG VON UNIVERSITÄTSABSCHLÜSSEN
 

Die ausländischen Hochschulabschlüsse können als entsprechende spanische Abschlüsse als "diplomado", "licenciado" oder "doctor" anerkannt werden, sofern sie den Anforderungen (Dauer, geprüfte Fächer u.a.) des spanischen Titels lt. dem Offiziellen Katalog der spanischen Universitätsabschlüsse entsprechen. Dies ist die akademische und berufliche Anerkennung.

Wenn Sie in Spanien arbeiten möchten, gibt es auch die Möglichkeit, den Abschluss gemäß der EU-Richtlinie zur Anerkennung des Abschlusses einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung anerkennen zu lassen.

 

Homologación eines Universitätsabschlusses einer nicht-spanischen Universität als spanischer Universitätsabschluss

Für die offizielle Anerkennung eines an einer ausländischen Universität erworbenen Abschlusses für akademische oder berufliche Zwecke muss eine Homologación a un título universitario español del Cátalogo de títulos universitarios oficiales de España beantragt werden.

Folgende Unterlagen sind für die Anerkennung Ihres Universitätsabschlusses erforderlich:

* Folgende Behörden können Beglaubigungen vornehmen:

- Das Eingangsregister des spanischen Ministerio de Educación, Cultura y Deporte
- Delegaciones und Subdelegaciones der spanischen Regierung
- spanische Botschaften, Bildungsabteilungen und Konsulate
- spanische Notare.

Verzeichnis der spanischen Universitätsabschlüsse, denen ausländischen Abschlüssen entsprechen können.

Nähere Informationen (auf Spanisch)

 

Homologación eines Universitätsabschlusses (Grado académico)

Man kann auch eine homologación a grado académico beantragen, dabei handelt es sich um ein ähnliches Verfahren, aber man bekommt keinen konkreten Abschluss, sondern nur die Anerkennung eines akademischen Grades, Licenciado/a oder Diplomado/a. Dies kann nur für akademische Zwecke (Aufbaustudium, Forschung o.ä.) genutzt werden.

Für die Anerkennung Ihres akademischen Grades ist folgende Dokumentation erforderlich:

* Folgende Behörden können Beglaubigungen vornehmen:

- Das Eingangsregister des spanischen Ministerio de Educación
- Delegaciones und Subdelegaciones der spanischen Regierung
- spanische Botschaften, Bildungsabteilungen und Konsulate
- spanische Notare.

Nähere Informationen(auf Spanisch)

 

Homologación eines Postgraduiertenabschlusses

Die Rektoren der spanischen Universitäten sind für die Anerkennung eines Postgraduiertenabschlusses zuständig. Dafür muss ein Antrag beim Rektor der Universität gestellt werden, dem die nach den Kriterien des Consejo de Coordinación Universitaria erforderlichen Unterlagen beigefügt sind.

 

Annerkennung eines noch nicht abgeschlossenen Universitätsstudiums (Convalidación)
Für die Anerkennung von Studienleistungen noch nicht abgeschlossener Studiengänge an einer ausländischen Universität ist der Rektor der
spanischen Universität zuständig, an der das Studium fortgesetzt werden soll.
Nähere Information (Spanisch)