| ALLGEMEINE INFORMATIONEN |
Wenn Sie in Spanien weiterstudieren oder arbeiten möchten, müssen Sie die offizielle Anerkennung Ihres Schul-, Berufs- oder Universitätsabschlusses beantragen. Für die Anerkennung von Schulabschlüssen, Berufsausbildungen und Universitätsabschlüssen gibt es folgende verwaltungstechnische Kategorien:
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Convalidación von Grund- oder Sekundarschulzeugnissen
Für die Anerkennung von Zeugnissen der Grundschule bis zur 9. Klasse der Sekundarschule ist keinerlei offizieller Antrag erforderlich, wenn die Schüler an einer spanischen Schule weiterlernen möchten. Für die Aufnahme ist gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften die Schulleitung der jeweiligen Schule zuständig, eine wichtige Rolle spielt das Alter der Schüler. -
Convalidación Studienleistungen nicht abgeschlossener Universitätsstudiengänge
Für die convalidación von Studienleistungen, die an einer ausländischen Universität erbracht wurden, ist die spanische Universität zuständig, an der das Studium fortgesetzt werden soll.
Nähere Information -
Homologación bedeutet, dass die Ausbildung in einem anderen Land für akademische und berufliche Zwecke in Spanien offiziell anerkannt wird, um die Ausbildung in einem höheren Bildungsniveau fortzusetzen oder den erlernten Beruf in Spanien auszuüben.
- Homologación eines Schulabschlusses
- Homologación einer Berufsausbildung
- Homologación eines Universitätsabschlusses
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Das Reconocimiento (Anerkennung zum Zwecke der Berufsausübung) hat ausschließlich berufliche Zwecke, d.h. es führt zur Genehmigung der Ausübung eines bestimmten Berufs.
Auf der Seite des "Informationssystems zur Anerkennung ausländischer Bildungs-abschlüsse" (anabin) können Sie sich über die Anerkennung von spanischen Abschlüssen in Deutschland informieren.