| ANERKENNUNG VON ABSCHLÜSSEN ZUM ZWECKE DER BERUFSAUSÜBUNG |
Anerkennung von Abschlüssen als Facharzt oder anderen Spezialisten aus dem Gesundheitsbereich aus Ländern, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind, zum Zwecke der Berufsübung
Real Decreto 459/2010 (BOE vom 3. Mai 2010) und Antragsformular
Weitere Information
Anerkennung von Abschlüssen aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind, zum Zwecke der Berufsübung
Wenn Sie Bürger/in eines Mitgliedsstaates der EU sind und Ihren Abschluss in einem Mitgliedsstaat der EU, Norwegen, Island oder Liechtenstein erworben haben, können Sie mittels dieser Anerkennung Ihren Beruf in Spanien ausüben bzw. die Berufsausübung beantragen.
Alle Anträge auf Anerkennung zum Zwecke der Berufsausübung sind gebührenfrei.
Für die Anerkennung (nach sektoralen Richtlinien) von Ärzten, Fachärzten, (Fach-)Krankenpflegern, Hebammen, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern, Physiotherapeut, Optiker, Podologe, Beschäftigungstherapeut und Logopäde ist das spanische Ministerio de Sanidad, Servicios Sociales e Igualdad zuständig.
Nähere Information
Antrag
Die Anerkennungen (nach allgemeinen Richtlinien) für die Berufe Grundschullehrkraft, Lehrkraft der Sekundarstufe; Lehrkräfte für Musik, Theater, Skulptur, Design oder Tanz; Universitätsdozent; Biologe, Psychologe werden beim spanischen Ministerio de Educación, Cultura y Deporte gestellt.
Antrag
Das Ministerio de Fomento bearbeitet die Anträge für Architekten und auch für Arquitectos Técnicos
Das Ministerio de Fomento ist außerdem zuständig für die Anerkennung der Abschlüsse von Bauingenieuren, (Technischen) Ingenieuren für Luft- und Raumfahrt, Technischen Ingenieuren für öffentliche Bauten, Technischen Ingenieuren für Topographie
Antrag und Information
Ein Verzeichnis für weitere Berufe und sowie der für den Antrag zuständigen Stellen finden Sie hier.