Anerkennung von Abschlüssen
 
ANERKENNUNG VON SCHULABSCHLÜSSEN
 

Für die Anerkennung deutscher Schulabschlüsse oder der neunten Klasse gibt es folgende spanische Entsprechungen (Orden ministerial de 25 de octubre de 2001, B.O.E. de 1 de noviembre de 2001):

 Deutsches Schulsystem

Spanisches Schulsystem

10. Klasse Hauptschule/Realschule
oder
10. Klasse Gesamtschule
oder
10. Klasse Gymnasium
Cuarto de Educación Secundaria Obligatoria y homologación al título de Graduado/a en Educación Secundaria
Fachabitur/Fachhochschulreife Primero de Bachillerato (Convalidación)
12. oder 13. Klasse Gesamtschule (Zweig: Gymnasium)
oder
Gymnasium mit Abitur
Segundo de Bachillerato y homologación al título de Bachiller

WICHTIG: Für die Zulassung zu den spanischen Universitäten mit dem Abitur (oder einem anderen, gleichwertigen aus einem Mitgliedsstaat der EU) benötigt man die credencial de la UNED

Erforderliche Unterlagen für die Anerkennung

  • Antragsformular
  • Beglaubigte* Fotokopie folgender Dokumente:
    • Personalausweis, D.N.I. oder Pass
    • Abschlusszeugnis mit der beglaubigten Übersetzung ins Spanische.
    • Für die Anerkennung des Abiturs oder des Fachabiturs beglaubigte Kopien der Zeugnisse der Klassen 10, 11, 12 und 13 (wenn sie nicht im Abschlusszeugnis enthalten sind) mit der beeidigten Übersetzung ins Spanische.
  • Für die Anerkennung des Abiturs oder des Fachabiturs Bankbeleg zum Nachweis, dass die Gebühr bezahlt wurde. (Die Anerkennung der Abschlüsse, die dem Graduado/a en educación secundaria entsprechen, sind kostenfrei.)
  • Volante für die bedingte Einschreibung in einer Schule, Universität oder für die Anmeldung zu offiziellen Prüfungen.

* Folgende Behörden können Beglaubigungen vornehmen:

- Das Eingangsregister des spanischen Ministerio de Educación, Cultura y Deporte
- Delegaciones und Subdelegaciones der spanischen Regierung
- spanische Botschaften, Bildungsabteilungen und Konsulate
- spanische Notare.