Ausbildung in Spanien
 
ZUGANG ZU DEN SPANISCHEN UNIVERSITÄTEN
 

 

 

 

 

 


Die Zulassungsprüfung zu den spanischen Universitäten (Selectividad)

Die Schüler mit ausländischen Schulabschlüssen, die die Selectividad bestanden haben, können an jeglicher spanischen Universität studieren, sofern sie den entsprechenden Numerus clausus für das gewünschte Fach erreicht haben.
Die Zulassungsprüfung zu den spanischen Universitäten (Selectividad) besteht aus zwei Teilen:
1. Sprachkenntnisse und Allgemeinwissen

    Die beiden Aufgaben sind:
    (1) Textanalyse und Kommentar eines spanischen Textes
    (2) Prüfung in einer Fremdsprache (Englisch, Französisch, Deutsch, Russisch)
2. Den zweiten Prüfungsteil kann der/die Schüler/in aus zwei Fachgebieten auswählen:
    * Naturwissenschaft
    * Geistes- und Sozialwissenschaften

Im Fachgebiet Naturwissenschaften werden die Fächer Mathematik, Physik, Chemie, Biologie und Technisches Zeichnen geprüft.
Im Fachgebiet Geistes- und Sozialwissenschaften werden die Fächer Literatur, Neuere Geschichte, Latein, Griechisch, Kunstgeschichte, Mathematik und Philosophie geprüft.

Zu Beginn des Examens müssen in jeder Option drei Fächer ausgewählt werden.
Die endgültige Note setzt sich zu 40 % aus der Note der Selectividad und zu 60 % aus der Abiturnote zusammen.
Falls man nicht besteht, kann man die Prüfung bis zu dreimal wiederholen, und zwar am Sitz der UNED, den assoziierten Zentren oder im Ausland.
Wenn man besteht, ist es möglich, die Prüfung beliebig oft zu wiederholen, bis man die gewünschte Note erzielt (s. Numerus clausus)

Anmeldung Modalidad EEC (Convalidables) (auf Spanisch)

Weitere Informationen zum Stoff der einzelnen Fächer

Frühere Prüfungsaufgaben

 

Numerus clausus

Es wird jeweils ein Numerus clausus (Mindestnote für die Zulassung zu einem bestimmten Studiengang an einer bestimmten Universität) festgesetzt, um zu grosse Studentenzahlen für die jeweils angebotenen Studienplätze zu vermeiden. Auf diese Weise wird die Zulassung zu bestimmten Studiengängen geregelt bzw. deutlich gemacht, dass eine Zulassungsbeschränkung bei anderen Fächern nicht besteht.

Der jeweilige Numerus clausus wird jedes Jahr vom Bildungsministerium veröffentlicht. Er sagt nichts über den Schwierigkeitsgrad eines Studienganges aus, sondern ist lediglich ein Indikator für die Anzahl der Bewerbungen im Verhältnis zu den verfügbaren Plätzen.