| ZUGANG ZU DEN SPANISCHEN UNIVERSITÄTEN |
- Zulassung mit ausländischen Abschlüssen
- ein Abschluss, der PREU, COU oder Bachillerato LOGSE entspricht (im Falle der deutschen Schüler ist es das Abitur) und der Nachweis der erfolgreich bestandenen Selectividad
- Direkter Zugang zu den spanischen Universitäten für Schüler aus Mitgliedsstaaten der Eurpäischen Union, die die Bedingungen erfüllen, die in ihren Ländern für den Universitätszugang gelten.
Nähere Information
- Voraussetzung für die Zulassung auf dem üblichen Weg
- Schulabschluss PREU, COU oder Bachillerato LOGSE
- Zulassungsprüfung für die spanischen Universitäten ("Selectividad")
- Abschluss als "Höhere/r Techniker/in" (Título de Técnico/a Superior)
- Zulassung für Personen, die älter als 25 Jahre sind
- Vollendung des 25. Lebensjahres
- kein Abschluss für den Zugang auf dem üblichen Weg
- Zulassungsprüfung für über 25-Jährige (Nähere Information)
(Vorbereitungskurs der UNED)
Die Zulassungsprüfung zu den spanischen Universitäten (Selectividad)
1. Sprachkenntnisse und Allgemeinwissen
Die beiden Aufgaben sind:
(1) Textanalyse und Kommentar eines spanischen Textes
(2) Prüfung in einer Fremdsprache (Englisch, Französisch, Deutsch, Russisch)
2. Den zweiten Prüfungsteil kann der/die Schüler/in aus zwei Fachgebieten auswählen:
* Naturwissenschaft
* Geistes- und Sozialwissenschaften
Im Fachgebiet Naturwissenschaften werden die Fächer Mathematik, Physik, Chemie, Biologie und Technisches Zeichnen geprüft.
Im Fachgebiet Geistes- und Sozialwissenschaften werden die Fächer Literatur, Neuere Geschichte, Latein, Griechisch, Kunstgeschichte, Mathematik und Philosophie geprüft.
Zu Beginn des Examens müssen in jeder Option drei Fächer ausgewählt werden.
Die endgültige Note setzt sich zu 40 % aus der Note der Selectividad und zu 60 % aus der Abiturnote zusammen.
Falls man nicht besteht, kann man die Prüfung bis zu dreimal wiederholen, und zwar am Sitz der UNED, den assoziierten Zentren oder im Ausland.
Wenn man besteht, ist es möglich, die Prüfung beliebig oft zu wiederholen, bis man die gewünschte Note erzielt (s. Numerus clausus)
Anmeldung Modalidad EEC (Convalidables) (auf Spanisch)
Weitere Informationen zum Stoff der einzelnen Fächer
Numerus clausus
Es wird jeweils ein Numerus clausus (Mindestnote für die Zulassung zu einem bestimmten Studiengang an einer bestimmten Universität) festgesetzt, um zu grosse Studentenzahlen für die jeweils angebotenen Studienplätze zu vermeiden. Auf diese Weise wird die Zulassung zu bestimmten Studiengängen geregelt bzw. deutlich gemacht, dass eine Zulassungsbeschränkung bei anderen Fächern nicht besteht.
Der jeweilige Numerus clausus wird jedes Jahr vom Bildungsministerium veröffentlicht. Er sagt nichts über den Schwierigkeitsgrad eines Studienganges aus, sondern ist lediglich ein Indikator für die Anzahl der Bewerbungen im Verhältnis zu den verfügbaren Plätzen.